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BP086 – Bebauungsplan 086 „Am Talweg I Reinsfeld“ – Aufhebung (Vorentwurf)

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Nachfolgend stehen die Entwurfsunterlagen nach § 3 Absatz 1 BauGB zum Download und zur Einsichtnahme zur Verfügung:

 

VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG

Die Veröffentlichung des Vorentwurfs der Unterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplans „BP086 Am Talweg I Reinsfeld“ der Stadt Arnstadt mit Begründung sowie den dazugehörigen allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung im Internet gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 1 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026.

Zusätzlich können die Unterlagen während der nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.19 eingesehen werden:

MO, DI, DO, FR:       09:00 - 12:00 Uhr
DI:                          13:30 - 18.00 Uhr

Weiterhin können die dem Bauleitplan zu Grunde liegenden Vorschriften wie technische Anleitungen, DIN-Normen, Gesetze o.ä. an dieser Stelle eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de  übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift). Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das standardisierte Kontaktformular für Ihre Stellungnahme zu verwenden. Dieses finden Sie direkt auf der Website des Beteiligungsverfahrens.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-843 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten.

HINWEISE

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Thema „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) erhalten Sie unter https://www.arnstadt.de/datenschutz.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Unbeschadet des Ergebnisses der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird im nächsten Verfahrensschritt ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

 

Kontaktformular zum Beteiligungsverfahren BP 086

Stadt Arnstadt 2026