Pass- und Meldewesen, Statistik
Melanie Heyder
Markt 1, 99310 Arnstadt
Telefon: 03628/745 766
Telefax: 03628/745 810
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Zuständigkeit:
Passangelegenheiten
Personalausweise
Kinderausweise
Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
Führungszeugnis
Beglaubigungen
An-, Ab- und Ummeldungen
Statistiken
ehemals Einwohnermeldeamt
Raum-Nummer:
1.12
Bitte melden Sie sich bei jedem Besuch am Empfang im Glasverbinder des Rathauses an.
Termine im Pass- und Meldewesen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese können Sie über den Online-Terminkalender, telefonisch (03628/7456) oder vor Ort am Empfang des Rathauses buchen.
Sollten Sie einen vorher vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte unbedingt ab, damit wir ihn anderen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen können.
Die Beantragung für die Personalausweise Ihres Kindes zur Beförderung mit dem Deutschlandticket im ÖPNV sollte zeitnah erfolgen. Diese werden ab dem neuen Schuljahr von der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau verlangt.
Die aktuelle Produktionszeit für Ausweise beträgt ungefähr drei Wochen, bei Reisepässen ungefähr sechs Wochen.
Ausweispflicht besteht für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) ist jeder Deutsche verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt ist und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhält.
Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG durch den Besitz und die Vorlage des Passes erfüllen. Personalausweise werden gemäß § 6 Abs.1 PAuswG für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre (§ 6 Abs. 3 PAuswG). Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht zulässig (§ 6 Abs. 5 PAuswG).
Zur Beantragung von Personaldokumenten für Kinder unter 18 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes und der gesetzlichen Vertreter notwendig. Eine Zustimmungserklärung des mitsorgeberechtigten Elternteils ist möglich, wenn nur ein gesetzlicher Vertreter mit dem Kind zur Antragstellung vorspricht. Zusätzlich wird die Geburtsurkunde sowie der Nachweis über das Sorgerecht bei der Beantragung der Dokumente benötigt. Für Kinder, die nur einen Elternteil als Sorgeberechtigten haben, sind eine Negativbescheinigung vom örtlichen Jugendamt oder andere aussagekräftige Urkunden bzw. amtliche Beschlüsse vorzulegen.
Die Personalausweisbehörde kann nach § 7 Abs. 1 und 2 PAuswG Personen von der Ausweispflicht befreien, für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Mit Geldbuße kann gemäß 32 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 PAuswG belegt werden, wer einen Ausweis nicht besitzt, obwohl er der Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG unterliegt. Für Reisen ins Ausland ist es notwendig, dass jede reisende Person ein gültiges Personaldokument besitzt. Welche Dokumente zur Reise bzw. Durchreise in bzw. durch ein Land gefordert werden, kann man bei der Buchung im Reisebüro erfragen oder aus den Reiseunterlagen ersehen. Wer sich selbst informieren möchte, wird auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes verwiesen.
Jeder Einwohner muss laut § 19 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes bei der An-, Um- und Abmeldung einen Nachweis des Wohnungsgebers im Original vorlegen. Hier können Sie einen entsprechenden Vordruck herunterladen.
Folgende Daten muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und evtl. des Eigentümers
- Art des Meldepflichtigen mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung mit eindeutiger Kennzeichnung der Wohnung (z. B. Wohnungsnummer, Etage oder Stockwerk)
- Familienname(n), Vorname(n) der meldepflichtigen Person(en)
- Unterschrift des Wohnungsgebers oder Eigentümers
Onlinebeantragungen im Pass- und Meldewesen
Die Abmeldung des Wohnsitzes kann einfach von zu Hause erledigt werden. Hierfür sind erforderlich:
- das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular
- eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- eine Telefonnummer (für Rückfragen)
Und so einfach geht es:
- Abmeldeformular aufrufen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- unterschriebenes Formular, Kopie des Personalausweises / Reisepasses einscannen
- Unterlagen per E-Mail senden
Kontaktmöglichkeiten & Zeiten
Unterlagen können entweder per E-Mail oder Post an folgende Kontaktdaten gesendet werden:
Adresse:
Stadtverwaltung Arnstadt
Pass- und Meldewesen
Markt 1
99310 Arnstadt
E-Mail:
einwohnermeldeamt@stadtverwaltung.arnstadt.de oder
meldestelle@arnstadt.de-mail.de (DE-Mail erforderlich - Was ist DE-Mail?)
Telefon:
03628/745 -6
03628/745 712
03628/745 713
03628/745 714
03628/745 715
03628/745 722
03628/745 749
Die Meldebescheinigung kann einfach von zu Hause beantragt werden. Hierfür sind erforderlich:
- Kopien der Ausweisdokumente
- formloser schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift, Erklärung welche Daten die Bescheinigung enthalten muss
- vorab Überweisung der Gebühr von 8,- €
Verwendungszweck „Ihr Name, Meldebescheinigung“
IBAN: Sparkasse DE59840510101830000264 - Kopie des Überweisungsbeleges beigefügt an die Anfrage
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
Kontaktmöglichkeiten & Zeiten
Unterlagen können entweder per E-Mail oder Post an folgende Kontaktdaten gesendet werden:
Adresse:
Stadtverwaltung Arnstadt
Pass- und Meldewesen
Markt 1
99310 Arnstadt
E-Mail:
einwohnermeldeamt@stadtverwaltung.arnstadt.de oder
meldestelle@arnstadt.de-mail.de (DE-Mail erforderlich - Was ist DE-Mail?)
Telefon:
03628/745 -6
03628/745 712
03628/745 713
03628/745 714
03628/745 715
03628/745 722
03628/745 749
Mit einem elektronischen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel kann ein Führungszeugnis online beantragt werden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann einfach von zu Hause beantragt werden. Hierfür sind erforderlich:
- Kopien der Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und sofern vorhanden des Auszubildenden
- formloser schriftlicher Antrag
- ggf. Nachweis des Arbeitgebers zur Nachuntersuchung
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
Kontaktmöglichkeiten & Zeiten
Unterlagen können entweder per E-Mail oder Post an folgende Kontaktdaten gesendet werden:
Adresse:
Stadtverwaltung Arnstadt
Pass- und Meldewesen
Markt 1
99310 Arnstadt
E-Mail:
einwohnermeldeamt@stadtverwaltung.arnstadt.de oder
meldestelle@arnstadt.de-mail.de (DE-Mail erforderlich - Was ist DE-Mail?)
Telefon:
03628/745 -6
03628/745 712
03628/745 713
03628/745 714
03628/745 715
03628/745 722
03628/745 749
Dafür sind erforderlich:
- Kopien der Ausweisdokumente
- ausgefülltes Formblatt der Familienkasse oder der Wohngeldstelle
- Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
Kontaktmöglichkeiten & Zeiten
Unterlagen können entweder per E-Mail oder Post an folgende Kontaktdaten gesendet werden:
Adresse:
Stadtverwaltung Arnstadt
Pass- und Meldewesen
Markt 1
99310 Arnstadt
E-Mail:
einwohnermeldeamt@stadtverwaltung.arnstadt.de oder
meldestelle@arnstadt.de-mail.de (DE-Mail erforderlich - Was ist DE-Mail?)
Telefon:
03628/745 -6
03628/745 712
03628/745 713
03628/745 714
03628/745 715
03628/745 722
03628/745 749
Dafür sind erforderlich:
- ausgefülltes Formular
- vorab Überweisung der Gebühr von 8,- €
Verwendungszweck „Ihr Name, Melderegisterauskunft“
IBAN: Sparkasse DE59840510101830000264
Kontaktmöglichkeiten & Zeiten
Unterlagen können entweder per E-Mail oder Post an folgende Kontaktdaten gesendet werden:
Adresse:
Stadtverwaltung Arnstadt
Pass- und Meldewesen
Markt 1
99310 Arnstadt
E-Mail:
einwohnermeldeamt@stadtverwaltung.arnstadt.de oder
meldestelle@arnstadt.de-mail.de (DE-Mail erforderlich - Was ist DE-Mail?)
Telefon:
03628/745 -6
03628/745 712
03628/745 713
03628/745 714
03628/745 715
03628/745 722
03628/745 749
Gebühren
Reisepass (über 24 Jahre): | 60,00 € (zzgl. 32,00 € bei Express-Bestellung) |
Reisepass (unter 24 Jahre): | 37,50 € (zzgl. 32,00 € bei Express-Bestellung) |
Bundespersonalausweis (über 24 Jahre): | 37,00 € |
Bundespersonalausweis (unter 24 Jahre): | 22,80 € |
Kinderreisepass: | 13,00 € |
Vorläufiger Bundespersonalausweis: | 10,00 € |
Verlängerung von noch gültigem Kinderreisepass: | 6,00 € |
Anträge und Formulare Pass- und Meldewesen
- Abmeldung im Pass- und Meldewesen
- Erhalt des PIN-Briefes
- Wohnungsgeberbestätigung
- Melderegisterauskunft
- Zustimmung Ausstellung Personaldokument Kinder
- Einverständnis Sorgeberechtigte bei Umzug des Kindes
- Vollmacht zur Abholung des Personalausweises/Reisepasses
- Einrichtung Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Gebührengrundlage Pass- und Meldewesen
- Information gemäß Art. 13 DSGVO für Inhaber von Pässen
- Information gemäß Art. 13 DSGVO für Inhaber von Personalausweisen
- Information gemäß Art. 13 DSGVO für meldepflichtige Personen
Persönlicher Kontakt
Melanie Heyder, Abteilungsleiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Diana Bertels, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Ellen Licht, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Luisa Linke, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Marika Tack, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766
Nadine Thimm, Sachbearbeiterin
E-Mail: ewo@arnstadt.de
Telefon: 03628/745 766