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Kita-Karte

Die Kita-Karte macht die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung in Arnstadt transparenter und bietet den Eltern mehr Planungssicherheit.

Es besteht ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Dabei haben die Eltern bzw. Sorgeberechtigten das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Einrichtungen zu wählen. Die Beantragung eines Betreuungsplatzes in einer Arnstädter Kindertageseinrichtung setzt prinzipiell den Besitz einer Kita-Karte voraus. Anspruchsberechtigt ist, wer seinen Hauptwohnsitz in Arnstadt hat.

Für alle neugeborenen Arnstädter Kinder werden den Eltern die Kita-Karte und die dazugehörigen Anmeldeformulare im Folgemonat nach der Geburt automatisch per Post zugesandt. Parallel dazu können die Eltern bei den Mitarbeiterinnen der Kindertagesstättenverwaltung eine Beratung über die weitere Vorgehensweise erhalten.

Neben sieben Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Arnstadt ergänzen weitere sieben Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der katholischen sowie der evangelischen Gemeinde, des Marienstifts und in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Ilm-Kreis e.V. die Vielfalt in Arnstadt. Die inhaltliche Ausrichtung der Erziehungs- und Bildungsarbeit unterscheidet sich in den einzelnen Kindertageseinrichtungen Arnstadts. Deshalb sollten sich die Eltern, bevor sie ihr Kind in einer der Einrichtungen anmelden, über die pädagogische Konzeption der Kindertageseinrichtung informieren.

Anmeldung für einen Kinderkrippenplatz:
Die Anmeldung und Vergabe eines Krippenplatzes in den kommunalen Einrichtungen erfolgt über die Kindertagesstättenverwaltung im Rathaus der Stadt Arnstadt. Die Krippenplätze in den Einrichtungen in freier Trägerschaft werden direkt durch die jeweilige Kita-Leitung vergeben. Eine Vormerkung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Anmeldung von Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr:
Um den Eltern eine Unterbringung des Kindes in der „Wunsch-Einrichtung“ zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, unmittelbar nach Erhalt der Kita-Karte telefonisch Kontakt mit der Einrichtung aufzunehmen. Hierbei können individuelle Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Aufnahme geklärt werden. Erst die Entgegennahme der Kita-Karte durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung sichert den Betreuungsplatz definitiv zu.
Trotz rechtzeitiger Vorsprache kann die Situation eintreten, dass die Betreuung des Kindes in der „Wunsch-Einrichtung“ nicht erfolgen kann bzw. auch perspektivisch unwahrscheinlich erscheint.
Insofern sollten sich die Eltern unbedingt rechtzeitig über alternative Einrichtungen informieren und auch diese zeitnah nach Erhalt der Kita-Karte kontaktieren.

Mein Kind besucht bereits eine Kindertageseinrichtung in Arnstadt, jedoch möchte ich die Einrichtung wechseln:
Die Kita-Karte erhalten Eltern bzw. Sorgeberechtigte nur, wenn ihr Kind noch in keiner Kindertageseinrichtung angemeldet ist. Wenn sie die Einrichtung jedoch wechseln möchten, ist dies in Ausnahmefällen und nach Absprache der beteiligten Einrichtungen möglich. Die Kita-Karte wird dann vom zuständigen Träger ausgehändigt, einschließlich des gelben Antragformulars. Das grüne Antragformular erhalten sie bei der Kindertagesstättenverwaltung der Stadt Arnstadt. Mit dem grünen und gelben Formular kann das Kind nun in einer anderen Einrichtung angemeldet werden.

Ich werde nach Arnstadt umziehen und brauche einen Kita-Platz:
Da im Vorfeld eines Umzugs viele Schritte zu bedenken und zu regeln sind, melden Sie Ihren Bedarf unbedingt rechtzeitig (möglichst ein halbes Jahr vor der gewünschten Aufnahme) schriftlich, per E-Mail oder telefonisch in der Kindertagesstättenverwaltung der Stadt Arnstadt an. Die erforderliche Kita-Karte erhalten Sie, sobald Sie sich im Einwohnermeldeamt Arnstadt angemeldet haben. In besonderen Fällen ist eine Vorabsprache für eine individuelle Regelung notwendig.

Ich wohne nicht in Arnstadt, möchte aber mein Kind hier anmelden?
Die Betreuung von auswärtigen Kindern in Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts ist nur möglich, wenn in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Arnstadt freie Plätze zur Verfügung stehen. Der Betreuungsbedarf der Kinder aus dem Stadtgebiet Arnstadt und den Ortsteilen muss sichergestellt sein, bevor auswärtige Kinder aufgenommen werden können. Weiterhin muss vor der Aufnahme eines auswärtigen Kindes mit der Wohnsitzgemeinde eine Vereinbarung über die Betriebskostenübernahme abgeschlossen werden. Die Aufnahme kann daher erst nach Rücksprache zwischen den entsprechenden Entscheidungsträgern der Gemeinden und der Kindertageseinrichtung erfolgen.

Kontakt zur Kindertagesstättenverwaltung:
Für Fragen zur Kita-Karte und dem Anmeldeverfahren stehen den Eltern die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstättenverwaltung der Stadtverwaltung Arnstadt während der Servicezeiten zur Verfügung.



Ansprechpartnerinnen:
Frau Ute Albert
Telefon: 03628/745 724

Frau Janine Urban
Telefon: 03628/745 758

Fax: 03628/745 799
E-Mail: kindertagesstaetten@stadtverwaltung.arnstadt.de

Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen beantwortet Fragen zur inhaltlichen Ausrichtung der Erziehungs- und Bildungsarbeit, dem Tagesablauf und der Eingewöhnungszeit.

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