In der Vergangenheit kam es in Thüringen immer wieder zu Überflutungsereignissen durch Flusshochwasser oder Sturzfluten durch Starkregen, die zum Teil zu erheblichen Schäden an infrastrukturellen Einrichtungen, Wohngebäuden, Gewerbe- und Industrieanlagen und in Natur und Landschaft führten. Das letzte große Flusshochwasser und Sturzfluten durch Starkregen ereigneten sich auf dem Gebiet der Stadt Arnstadt im Juni 2024, wovon besonders die Kommunen EZG Wipfra betroffen waren.
Die Wipfra ist ein ca. 40 km langes Gewässer II. Ordnung, das in nördliche Richtung der Gera zufließt (siehe Abbildung 1). Sein Einzugsgebiet erstreckt sich innerhalb des Ilm-Kreises auf die Flächen der Städte Arnstadt, Ilmenau, Stadtilm sowie die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg. Für seine Unterhaltung ist der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) 13 – Gera / Apfelstädt / Obere Ilm zuständig. Die Wipfra wird an der Talsperre Heyda aufgestaut (Zuständigkeit Thüringer Fernwasserversorgung (TFW)), wobei oberhalb eher unbebaute Naturflächen vorliegen. Unterhalb der Talsperre verläuft die Wipfra durch mehrere Ortslagen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen und ist bis zu ihrer Mündung in die Gera als Risikogewässer Hochwasser eingestuft. An den Risikogewässern sind die integralen Hochwasserschutzkonzepte (iHWSK) das grundlegende und zentrale Element, um Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zielgerichtet und kosteneffizient zu planen und umzusetzen.
Ab der Staumauer ist die „Wipfra“ als Risikogewässer eingestuft. Das genaue Einzugsgebiet der Wipfra finden Sie hier.
Im Auftrag der anliegenden Kommunen und unter Federführung der Stadt Arnstadt soll ein iHWSK für das Einzugsgebiet der Wipfra (iHWSK EZG Wipfra) erstellt werden, um einen ökologischen, effizienten und kostenbewussten Hochwasserschutz entlang der Wipfra zu gewährleisten. Neben technischen Maßnahmen spielen vor allem die Wiederherstellung des Wasserrückhalts in der Fläche, die Flächenvorsorge durch das Freihalten des Hochwasserabflusses, konkrete Objektschutzmaßnahmen und die Gefahrenabwehr vor Ort eine maßgebliche Rolle. Die zu erbringenden Leistungen folgen den Inhalten und Anforderungen des Thüringer Leitfadens zur Erstellung von integralen Hochwasserschutzkonzepten in Thüringen.
In den kommenden Jahren bzw. Jahrzehnten werden die mit dem Klimawandel einhergehenden Veränderungen des Niederschlagsgeschehens eine Herausforderung für die Wasserwirtschaft in Thüringen darstellen. Starkregenereignisse führen mitunter zu verheerenden Überflutungen. Es bestand die Möglichkeit zu prüfen, ob Starkregenereignisse eine zu berücksichtigende Gefahrenquelle darstellen. Ist das der Fall, können die Gemeinden auch Starkregenmaßnahmen in das IHWSK aufnehmen. Die Kommunen im Einzugsbereich der Wipfra waren bereits wiederkehrend von Starkregenereignissen und daraus resultierenden Überflutungen betroffen.
Daher wird im zu erarbeitenden integralen Hochwasserschutzkonzept Wipfra und das Einzugsgebiet neben dem Hochwasserschutz auch ein besonderes Augenmerk auf die Starkregenvorsorge gelegt.
Die Erstellung des Integrierten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (IHWSK) „Wipfra“ wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE-Programms 2021–2027 gefördert.
Zur Erfüllung der Publizitätspflichten gemäß Zuwendungsbescheid verweisen wir auf Abbildung 2. Diese zeigt die von der Thüringer Aufbaubank bereitgestellte Förderplakatvorlage mit den entsprechenden Logos und Förderhinweisen.