Neue Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar 2026
Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung am 30. Januar 2026 zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar 2026 tritt die Verordnung am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Gebührenanpassung betrifft sowohl Personalausweise für Erwachsene als auch für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die neuen Gebühren betragen:
- 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren
Die neuen Sätze gelten für alle Anträge, die ab dem 7. Februar 2026 gestellt werden.
Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit gestiegenen Produktionskosten bei der Bundesdruckerei sowie mit erhöhten Verwaltungsaufwendungen in den Kommunen. Darüber hinaus sollen die zusätzlichen Einnahmen in moderne Sicherheitsstandards sowie in den Ausbau digitaler Prozesse im Ausweiswesen investiert werden.
Hinweis zur Abholung von Ausweisdokumenten:
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass die Abholung der Ausweisdokumente ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Durch die Terminvergabe können Wartezeiten reduziert und ein reibungsloser Ablauf im Bürgerdienst sichergestellt werden.