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Aktuelles

 

Information zur Grundsteuerreform

Mit Ablauf des 31.12.2024werden,gemäß § 266 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bewertungsgesetz, kraft Gesetz alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheideaufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden. Eine Aufhebung jedes einzelnen Grundsteuerbescheides ist daher nicht nötig.

Für die Grundsteuer 2025 ff. erhalten alle Grundsteuerpflichtigen neue Grundsteuerbescheide.
Bitte zahlen Sie die Grundsteuer nicht auf der Grundlage Ihrer alten Bescheide weiter!
Beenden Sie ggf. bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank.
Sofern Sie der Stadt Arnstadt zum Einzug der Grundsteuer ein SEPA-Lastschriftmandant erteilt haben, besteht kein Handlungsbedarf für Sie. Die aktuelle Mandatsreferenz besteht weiter.

Bitte achten Sie auf aktuelle Informationen in Ihrem Amtsblatt!

Stadt Arnstadt 2025