Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Nachfolgend stehen die Entwurfsunterlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB zum Download und zur Einsichtnahme zur Verfügung:
FNP_ERW_3_2_Beschluss Beteiligung
FNP_ERW_3_2_Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung
FNP_ERW_3_2_Planzeichung Entwurf
FNP_ERW_3_2_Begründung Entwurf
FNP_ERW_3_2_Begründung Anlage 1
FNP_ERW_3_2_Begründung Anlage 2
VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENE INFORMATIONEN
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:
Stellungnahme Thüringer Landesverwaltungsamt vom 11.08.2025, zum Hochwasserschutz
Stellungnahme Landratsamt Ilm-Kreis vom 13.08.2025, zur Denkmalpflege und Archäologie
Stellungnahme Thüringen Forst, Forstamt Erfurt-Willrode vom 22.07.2025, zu forstlichen Belangen
Stellungnahme GDMcom mbH vom 12.08.2025, zur Bepflanzung an Versorgungsleitungen
Stellungnahme Kulturbund e. V. Landesverband Thüringen vom 12.08.2025, zum Bodenschutz
VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB zum Entwurf der Erweiterung des Flächennutzungsplans um die Fläche der ehemaligen Wipfratalgemeinde der Stadt Arnstadt mit Begründung und Umweltbericht, den dazugehörigen allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung sowie den vorhandenen umweltbezogenen Informationen erfolgt durch Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 05.10.2026 bis einschließlich zum 13.11.2026.
Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum unter https://www.arnstadt.de/stadt-verwaltung/stadtentwicklung/beteiligungsverfahrenveröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:
MO, DI, DO, FR: 09:00 - 12:00 Uhr
DI: 13:30 – 18:00 Uhr
Weiterhin können die dem Bauleitplan zu Grunde liegenden Vorschriften wie technische Anleitungen, DIN-Normen, Gesetze o.ä. an dieser Stelle eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.deübermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift). Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das standardisierte Kontaktformular für Ihre Stellungnahme zu verwenden. Dieses finden Sie direkt auf der Website des Beteiligungsverfahrens.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
HINWEISE
Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung wurde die Bezeichnung des Verfahrens geändert: Das Verfahren wurde umbenannt in „Flächennutzungsplan Stadt Arnstadt – Erweiterung um die Fläche der ehemaligen Wipfratalgemeinde“. Die bisherige Bezeichnung „8. Änderung“ entfällt.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Thema „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) erhalten Sie unter https://www.arnstadt.de/datenschutz.
Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz ist in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.