Diese Erklärung gilt für die Website www.arnstadt.de der Stadt Arnstadt. Angebote, die unter anderen Internetadressen erreichbar sind und auf die von dieser Website aus verwiesen wird, sind nicht erfasst.
Angebote zur besseren Zugänglichkeit
Einfache Sprache: Sämtliche Inhalte dieser Website können Sie sich per Knopfdruck in Einfacher Sprache anzeigen lassen. Sätze werden gekürzt, Fachbegriffe und Fremdwörter durch verständliche Formulierungen ersetzt und umfangreiche Informationen übersichtlich gegliedert. Die Funktion erreichen Sie über das Bedienfeld am oberen Seitenrand.
Vorlesefunktion: Sie können sich die Texte dieser Website vorlesen lassen.
Darstellung anpassen: Über dasselbe Bedienfeld lassen sich die Schriftgröße vergrößern und die Farbkontraste verändern. Die Seiten passen sich zudem der Bildschirmgröße Ihres Endgeräts an und sind auch auf Smartphone und Tablet nutzbar.
Arbeitsgruppe „Barrierefreie Stadt Arnstadt": Barrierefreiheit ist in Arnstadt ein Thema über die Website hinaus. Die vom Stadtrat gewählte Arbeitsgruppe berät Stadtrat und Verwaltung und nimmt Hinweise aus der Bürgerschaft entgegen.
Rechtliche Grundlagen
Die Stadt Arnstadt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 umgesetzt.
In § 2 der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vom 28. April 2020 wird auf § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 verwiesen. § 3 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Websites auf harmonisierte Normen, konkret auf die EN 301 549 (insbesondere Kapitel 9 sowie Tabelle A.1 aus Anhang A der Version 3.2.1). Bezüglich Websites wird auf die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in den Konformitätsstufen A und AA verwiesen.
Nach § 1 ThürBarrWebG unterliegen folgende Inhalte nicht den Vorgaben zur Barrierefreiheit:
- Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für aktive Verwaltungsverfahren der von der öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- Inhalte, die als Archive gelten, das heißt die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.arnstadt.de ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Grundlage dieser Erklärung ist eine Selbstbewertung. Ein BITV-Test durch Dritte wurde bisher nicht durchgeführt. Die Bewertung stützt sich auf eine automatisierte technische Prüfung vom 11. August 2026, die 250 Seiten umfasst hat.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website wird das Content-Management-System TYPO3 genutzt, das auf der Website des BITV-Tests unter den für barrierefreie Umsetzungen geeigneten Systemen aufgeführt ist.
Noch bestehende Mängel
Für die nachfolgenden Aspekte bestehen noch Mängel:
Farbkontraste. Auf einem Teil der Seiten hebt sich Text nicht ausreichend vom Hintergrund ab. Über die Kontrasteinstellungen im Bedienfeld lässt sich die Darstellung anpassen.
Vergrößerung auf Mobilgeräten. Die Website unterbindet technisch das Vergrößern der Seitenansicht durch Aufziehen mit zwei Fingern. Je nach Browser und Geräteeinstellung wirkt sich das unterschiedlich aus. Die Schriftgröße können Sie in jedem Fall über das Bedienfeld von EyeAble einstellen.
Struktur und Beschriftungen. Überschriften und Seitenbereiche sind nicht durchgängig so ausgezeichnet, dass Screenreader sie eindeutig zuordnen können. Bei einzelnen Bildern, Links und Formularfeldern fehlt eine Beschriftung, die den Zweck erkennbar macht.
Gebärdensprache und Leichte Sprache. Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache stehen bisher nicht zur Verfügung.
Sprache
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu verwenden. Nicht immer ist dies aufgrund der Komplexität verwaltungsrechtlicher Sachverhalte möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn ein Text aus Ihrer Sicht unnötig kompliziert dargestellt ist. Ebenso versuchen wir, Abkürzungen zu vermeiden oder sie beim ersten Auftreten im Text auszuschreiben.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.
Stadt Arnstadt
Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen
Markt 1
99310 Arnstadt
Telefon: 03628 745 773
E-Mail:presse@arnstadt.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung von www.arnstadt.de benachteiligt zu sein, oder sollten wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573118007
E-Mail: internet@tlmb.thueringen.de
Stand: 1. September 2026