Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Nachfolgend stehen die Entwurfsunterlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB zum Download und zur Einsichtnahme zur Verfügung:
- FNP 9Ä_3_2_Beschluss Beteiligung
- FNP 9Ä_3_2_Öffentliche Bekanntmachung
- FNP 9Ä_3_2_Planzeichnung Entwurf_Blatt 1
- FNP 9Ä_3_2_Planzeichnung Entwurf_Blatt 2
- FNP 9Ä_3_2_Planzeichnung Entwurf_Blatt 3
- FNP 9Ä_3_2_Planzeichnung Entwurf_Blatt 4
- FNP 9Ä_3_2_Planzeichnung Entwurf_Blatt 5
- FNP 9Ä_3_2_Begründung Entwurf
- FNP 9Ä_3_2_Umweltbericht Entwurf
Neben den Entwurfsunterlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB stehen die nachfolgenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Download und zur Einsichtnahme zur Verfügung:
- FNP 9Ä_3_2_Stellungnahme des Ilm-Kreises vom 20.11.2023
- FNP 9Ä_3_2_Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 06.11.2023
- FNP 9Ä_3_2_Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 08.11.2023
- FNP 9Ä_3_2_Stellungnahme des NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband Thüringen e.V. vom 19.11.2023
- FNP 9Ä_3_2_Stellungnahme des AHO Thüringen e.V. Arbeitskreis Heimische Orchideen vom 20.11.2023
- FNP 9Ä_3_2_Stellungnahme des Ilm-Kreises vom 30.07.2025
- FNP 9Ä_3_2_Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 22.07.2025
- FNP 9Ä_3_2_Stellungnahme des Kulturbunds für Europa e.V. vom 07.08.2025
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ wird gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert (Parallelverfahren). Der Änderungsbereich 13 der 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird hierbei parallel im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ geändert.
Die erneute Veröffentlichung Entwurfs des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ im Internet erfolgt zeitgleich mit der Veröffentlichung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt im Internet.
Zusätzlich stehen für das Verfahren der 9. Änderung des Flächennutzungsplans die nachfolgenden weiterführenden Informationen zum Download und zur Einsichtnahme bereit:
VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG
Die Veröffentlichung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt mit Begründung und Umweltbericht sowie den dazugehörigen allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025.
Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:
MO, DI, DO, FR: 09:00 - 12:00 Uhr
DI: 13:30 – 18:00 Uhr
Weiterhin können die dem Bauleitplan zu Grunde liegenden Vorschriften wie technische Anleitungen, DIN-Normen, Gesetze o.ä. an dieser Stelle eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift). Alternativ haben Sie die Möglichkeit das standardisierte Kontaktformular für Ihre Stellungnahme zu verwenden. Dieses finden Sie direkt auf der Website des Beteiligungsverfahrens.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten.
HINWEISE
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Thema „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) erhalten Sie unter https://www.arnstadt.de/datenschutz.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist bei Flächennutzungsplänen ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.