OVG untersagt vorläufig Baumfällungen auf dem Marktplatz
Die Stadt Arnstadt nimmt die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Die Auswirkungen des Beschlusses werden derzeit geprüft.
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die 15 Linden auf dem Marktplatz bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Weimar nicht gefällt werden dürfen.
In seiner Begründung sieht das Gericht weiteren Prüfungsbedarf im Rahmen der denkmalrechtlichen Abwägung der Maßnahme. Die technischen Erfordernisse der Sanierung sowie die grundsätzliche Planung der Stadt werden durch den Beschluss nicht in Frage gestellt.
Unabhängig davon hält die Stadt Arnstadt an der beschlossenen Sanierung des Marktplatzes fest. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird selbstverständlich beachtet; das weitere Vorgehen richtet sich nun nach dem Verlauf des Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Weimar.
Anlass der geplanten Sanierung ist der Austausch der teils maroden Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich des Marktplatzes. In diesem Zusammenhang soll der Marktplatz denkmalgerecht erneuert und zukunftsfest gestaltet werden.
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt hatte der Sanierung des Marktplatzes am 29. Januar mit großer Mehrheit zugestimmt.