Baubetriebshof startet Laubbeseitigung

In diesen Tagen beginnt der städtische Baubetriebshof mit der jährlichen Laubbeseitigung im Stadtgebiet von Arnstadt. Um Rutschgefahren vorzubeugen, werden Straßen, Wege und Plätze von herabgefallenem Laub befreit. Besonders betroffene Bereiche mit hohem Baumbestand werden im Rahmen von Sonderkehrungen zusätzlich gereinigt.
Anlieger sind verpflichtet, vor ihren Grundstücken selbst für Sicherheit zu sorgen. Dazu gehört, Gehwege, Straßenrinnen und Gullys von Laub freizuhalten. Laub darf nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden, da dies die Arbeit der Reinigungstrupps behindert und zu Verzögerungen führt. In Straßen, die nicht turnusmäßig gereinigt werden, reicht die Verantwortung der Anlieger nach der Straßenreinigungssatzung bis zur Fahrbahnmitte.
Für die Entsorgung können Biotonne, Bioabfallsäcke des Abfallwirtschaftsbetriebs Ilm-Kreis, Eigenkompostierung oder die Wertstoffhöfe genutzt werden. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeld geahndet werden. Die Stadt dankt allen Anliegern, die durch ihr umsichtiges Handeln die Arbeit des Baubetriebshofes unterstützen.
Zum Nachlesen: Die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung.