Anliegerpflicht: Unkrautbeseitigung im Stadtgebiet

Aus der Straßenreinigungssatzung ergibt sich neben den Verpflichtungen der Stadt Arnstadt ebenfalls ein Handlungsbedarf für private Grundstückseigentümer bzw. -besitzer.
Die Reinigung der Gehwege ist nach der derzeit gültiger Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger der öffentlichen Straßen übertragen. Diese Reinigungspflicht umfasst neben der Entfernung von Verunreinigungen auch die Beseitigung von Wildkräutern, Laub und Ästen.
Pflanzenschutzmittel zur Beseitigung von Wildkräutern dürfen nicht angewendet werden, wenn damit gerechnet werden muss, dass ihre Anwendung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren, das Grundwasser oder andere geschützte Interessen – insbesondere auf den Naturhaushalt – haben könnte.
Im Interesse der Sauberkeit und eines gepflegten Erscheinungsbildes der Stadt bittet das Bauamt der Stadt Arnstadt darum, ganzjährig für einen ordnungsgemäßen Reinigungszustand der Gehwege vor den Grundstücken zu sorgen. Gleichzeitig bedankt sich die Stadtverwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Pflichten als Anlieger gemäß der Straßenreinigungssatzung erfüllen und dadurch maßgeblich zum positiven Erscheinungsbild der Stadt beitragen.
Weitere Informationen zur Straßenreinigungssatzung können auf dieser Website unter „Satzungen & Verordnungen“ nachgelesen werden.
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich gern an:
Joana Rietz
Bauamt, Bereich Straßenreinigung/ Winterdienst
Telefon: 03628 745817
E-Mail: joana.rietz@stadtverwaltung.arnstadt.de