Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte
Frau Olga Ehrlich
Markt 1, 99310 Arnstadt
Telefon: 03628/745 779
Telefax: 03628/60 20 30
E-Mail: Olga.Ehrlich@stadtverwaltung.arnstadt.de
Zuständigkeit:
Angelegenheiten der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Angelegenheiten der Behindertenfreundlichkeit in Arnstadt
Raum-Nummer:
2.05
Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.30 - 18.00 Uhr.
Weitere Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte melden Sie sich bei jedem Besuch am Empfang im Glasverbinder des Rathauses an.
Das Büro der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten ist barrierefrei zugänglich.
Frau Olga Ehrlich wurde am 26. September 2024 vom Stadtrat bestellt. Sie hat eine vermittelnde und beratende Funktion.
Aufgaben:
- Förderung und Überwachung der Durchführung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes auf verwaltungsinterner und -externer Ebene;
- Entwicklung von Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Förderung der beruflichen Entwicklung und Chancengleichheit von Frauen und Männern;
- Zusammenarbeit und Unterstützung von Frauengruppen, -verbänden und -vereinen sowie Kooperationen mit gleichstellungspolitisch bedeutsamen Gruppen und Behörden;
- Initiierung eigener Maßnahmen - struktureller und präventiver Art - zum Abbau von Diskriminierung;
- Beteiligung an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle, die Angelegenheiten der Gleichstellung betreffen;
- Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten und Bediensteten der Stadtverwaltung zu Angelegenheiten und Fragen der Chancengleichheit und Gleichstellung;
- Unterstützung der Entwicklung Arnstadts zur behindertenfreundlichen Stadt;
- Beratung des Stadtrates und der Verwaltung bei der Umsetzung der Ziele des Thüringer Inklusionsgesetzes;
- Wahrnehmung der Funktion als Inklusionsbeauftragte der Stadtverwaltung Arnstadt;
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des dienstlichen Auftrags.
Hauptaufgaben und Befugnisse der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten gemäß § 11 der Hauptsatzung der Stadt Arnstadt:
§ 11 Gleichstellungsbeauftragte / Beauftragte für Menschen mit Behinderung
(1) Gemäß § 33 ThürKO bestellt der Stadtrat eine hauptberuflich tätige Gleichstellungsbeauftragte. Darüber hinaus ist sie als Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Arnstadt tätig und dem Bürgermeister direkt unterstellt.
(2) Sie ist verantwortlich für alle Belange zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Stadt Arnstadt und deren Ortsteilen.
(3) Sie setzt sich für die Entwicklung der Stadt Arnstadt als behindertenfreundliche Stadt ein. Sie gewährleistet die enge Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit den Behindertenverbänden der Stadt.
(4) Die Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat im Stadtrat und seinen Ausschüssen bei allen Beratungsgegenständen, die in ihre direkten Tätigkeitsbereiche fallen, Rederecht.