Helfende Hände gesucht!
Die Stadt Arnstadt organisiert im Laufe eines jeden Jahres viele Veranstaltungen und Feste wie z.B. das Stadtfest und den Weihnachtsmarkt. Zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen werden daher zwei Hilfskräfte gesucht.
Unterstützung wird unter anderem benötigt für:
- die Verteilung von Infoschreiben, Banneranbringung und Plakatverteilung im Vorfeld der Veranstaltung,
- den Transport aller Technik aus dem Lager zum Veranstaltungsgelände mit städtischem Fahrzeug,
- den Aufbau von Elektranten, Hydranten und Bühnenteilen,
- die Einrichtung von VIP- und Umkleidebereichen,
- die Absicherung zu den Bühnen- und Umkleidebereichen,
- die Bestuhlung und den Aufbau von Garnituren vor den Bühnen,
- die Dekoration von Bühnen mit Bannern und sonst. Dekorationen,
- die Kabelbrückenverlegung im gesamten Veranstaltungsbereich,
- den Ausbau von Pollern im Innenstadtbereich und entsprechende Beschilderungen,
- die Betreuung und Bereitschaftsdienst bei Veranstaltungen,
- den kompletten Rückbau der oben aufgelisteten Tätigkeiten und Reinigung des Innenstadtbereichs nach der Veranstaltung, als auch
- die Einlagerung der Technik und gegebenenfalls kleine Reparaturen der Gerätschaften.
Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Absprache zu den jeweiligen Veranstaltungen im Zeitraum zwischen März und Dezember. Interessenten sollten handwerkliches und technisches Geschick mitbringen und sich durch einen freundlichen Umgang mit Menschen, als auch Umsicht und Eigeninitiative auszeichnen.
Bei Interesse senden Sie einfach eine Kurzbewerbung mit Lebenslauf an:
Stadtverwaltung Arnstadt
Abt. Personalwesen
Markt 1
99310 Arnstadt
oder per E-Mail an: bewerbung@stadtverwaltung.arnstadt.de.
Hinweis:
Eine Einstellung erfolgt im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2SGB IV. Die Vergütung pro geleistete Stunde erfolgt nach dem Mindestlohngesetz. Die Auswirkung einer kurzfristigen Beschäftigung auf eventuelle Leistungen sollten im Vorfeld abgeklärt sein. Die Beschäftigung wird ausschließlich in Form einer kurzfristigen Beschäftigung angeboten. Personen, die arbeits- oder ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, können nicht als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden, da hier grundsätzlich die Berufsmäßigkeit der Tätigkeit unterstellt wird.