Bürgerveranstaltung in Marlishausen
Einige Anordnungen zu den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Marlishausen und Hausen wurden geändert. Über die Hintergründe und die rechtlichen Grundlagen der getroffenen Entscheidungen informierte die Stadtverwaltung am Mittwochabend bei einer Bürgerinformationsveranstaltung im Feuerwehrgerätehaus Marlishausen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Bedenken zur Verkehrssicherheit vorzutragen.
Die Veranstaltung wurde von Diana Machalett, Erste Beigeordnete der Stadt Arnstadt, gemeinsam mit Natalja Scharonin und Hans-Jürgen Schumann (Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Verkehr) und Ortsteilbürgermeister Marcel Koppe geleitet.
Die Überprüfung der Verkehrsregelungen läuft bereits seit Juli 2025. Anlass waren unter anderem Beschwerden und Hinweise zur Verkehrssituation im Bereich der Europaschule Marlishausen. In mehreren Verkehrsschauen mit Polizei und Stadtverwaltung wurden die örtlichen Gegebenheiten geprüft und mögliche Maßnahmen rechtlich bewertet.
In der Marlishäuser Straße (L 1048) wurde die bisherige Tempo-30-Beschilderung im Bereich der Schule durch einen Hinweis auf die Schule ersetzt. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung erfüllt nicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abweichung vom Regelfall, der grundsätzlich innerorts 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit vorsieht. Die Ampel zur sicheren Querung der Straße bleibt bestehen. Für den Bereich ist eine Geschwindigkeitsmessstelle vorgesehen, die in Abstimmung mit der Polizei beidseitige Messungen ermöglichen soll, um stärker auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einwirken zu können.
Auch die Regelungen in der Alten Hausener Straße und im angrenzenden Wohngebiet wurden angepasst. Dabei ging es unter anderem um die Beschilderung, die Vorfahrtsverhältnisse und das Parken auf ausgewiesenen Flächen. Für die Alte Hausener Straße ist ebenfalls eine Geschwindigkeitsmessstelle vorgesehen.
In der Hopfenbergstraße in Hausen wurde die bisherige Tempo-30-Regelung aufgehoben. Dort gilt nun grundsätzlich auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die schmale Fahrbahn mit einer Breite von 3,90 Metern erfordert besondere Vorsicht, insbesondere bei Begegnungsverkehr. Die Verwaltung stellte in Aussicht, dass die örtliche Situation stadtplanerisch aufgearbeitet werden soll.
Neben der Wirkung der vorgesehenen Geschwindigkeitskontrollen am Ortseingang, im Bereich der Schule und Bushaltestelle sowie in der Alten Hausener Straße wurde die Bedeutung gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr hervorgehoben.