Menü
 

Beteiligungsverfahren

 

Flächennutzungsplan 9. Änderung der Stadt Arnstadt

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB 

Neben den Entwurfsunterlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB stehen die nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen zum Download zur Verfügung:

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt beinhaltet im „Änderungsbereich 13“ die Teilumwandlung einer Wohnbaufläche gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 BauNVO sowie die Teilumwandlung einer gemischten Baufläche gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 2 BauNVO in ein Sondergebiet gemäß § 11 Absatz 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel – Lebensmittel“. Die Fläche befindet sich östlich der Prof.-Pabst-Straße und fortlaufend östlich der Dr.-Arno-Bergmann-Straße. Die Grundlage für die Ausweisung des Sondergebiets bildet das vom Stadtrat beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Arnstadt von 2025. Aus den Seiten 88 bis 91 des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025 gehen die städtebaulichen Zielstellungen der Stadt Arnstadt hervor: 

Der Bebauungsplan „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans ist die bauleitplanerische Grundlage für den genannten Bebauungsplan. Das Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ wird rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht und ist nicht Teil der Beteiligung nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB der 9. Änderung des Flächennutzungsplans.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt in der vorliegenden Fassung kann vom 30. Juni bis einschließlich 08. August 2025 online hier eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt oder alternativ auf anderem Weg eingereicht werden – postalisch oder mündlich zur Niederschrift. 

Stadtverwaltung Arnstadt
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Kennwort: Flächennutzungsplan 9. Änderung
99310 Arnstadt 

Sprechzeiten:
Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20
Montag, Donnerstag, Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr 

In begründeten Ausnahmefällen kann nach telefonischer Vereinbarung unter 03628 745770 auch außerhalb der genannten Zeiten Auskunft zur Planung erteilt werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. 
Ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB ist in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

 

Flächennutzungsplan 8. Änderung und Erweiterung auf das Gesamtgebiet der ehemaligen Gemeinde Wipfratal

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt in der vorliegenden Fassung kann vom 30. Juni bis einschließlich 08. August 2025 online hier eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt oder alternativ auf anderem Weg eingereicht werden – postalisch oder mündlich zur Niederschrift. 

Stadtverwaltung Arnstadt
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Kennwort: Flächennutzungsplan 8. Änderung
99310 Arnstadt 

Sprechzeiten:
Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20
Montag, Donnerstag, Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr 

In begründeten Ausnahmefällen kann nach telefonischer Vereinbarung unter 03628745769 auch außerhalb der genannten Zeiten Auskunft zur Planung erteilt werden. 

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Unbeschadet des Ergebnisses der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird im nächsten Verfahrensschritt ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

Ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB ist in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 


Stadt Arnstadt 2025