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Beteiligungsverfahren nach BauGB

Bauleitplanungen werden in einem im BauGB (Baugesetzbuch) vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Das Beteiligungsverfahren ist für die Öffentlichkeit sowie für die Behörden in den §§ 3 und 4 BauGB geregelt.

In der Stadt Arnstadt befinden sich derzeit nachfolgende Bauleitplanungen in einem Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsverfahren:


 

Bebauungsplan Arnstadt „Wohnpark Am Kesselbrunn“ - 2. Änderung für 2. und 3. Bauabschnitt

Als Satzung beschlossen mit Beschluss.-Nr.: 2021-0573 im Stadtrat der Stadt Arnstadt am 09.12.2021. Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 11.04.2022 erteilt. Rechtsverbindlich mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt und deren Ortsteile am 07.05.2022.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:

Mit Erlangung der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.


 

Bebauungsplan Arnstadt „Erfurter Kreuz Süd-West“ - 2. Änderung

Als Satzung beschlossen mit Beschluss.-Nr.: 2021-0525 im Stadtrat der Stadt Arnstadt am 23.09.2021. Prüfvermerk der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 05.04.2022 erteilt. Rechtsverbindlich mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt und deren Ortsteile am 07.05.2022.

Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:

Mit Erlangung der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.


Weiterführende Erläuterungen und Auskünfte erhalten Sie in der Planungsabteilung des Bauamtes der Stadtverwaltung Arnstadt und/oder per E-Mail.