Bauleitplanungen werden in einem im BauGB (Baugesetzbuch) vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Das Beteiligungsverfahren ist für die Öffentlichkeit sowie für die Behörden in den §§ 3 und 4 BauGB geregelt.
In der Stadt Arnstadt befinden sich derzeit nachfolgende Bauleitplanungen in einem Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsverfahren:
Bebauungsplan Arnstadt „Wohnpark Am Kesselbrunn“ - 2. Änderung für 2. und 3. Bauabschnitt
Als Satzung beschlossen mit Beschluss.-Nr.: 2021-0573 im Stadtrat der Stadt Arnstadt am 09.12.2021. Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 11.04.2022 erteilt. Rechtsverbindlich mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt und deren Ortsteile am 07.05.2022.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
- Bekanntmachung Genehmigung Amtsblatt der Stadt und deren Ortsteile am 07.05.2022
- Planzeichnung, Satzung vom 09.12.2021
- Begründung vom 09.12.2021
Mit Erlangung der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.
Bebauungsplan Arnstadt „Erfurter Kreuz Süd-West“ - 2. Änderung
Als Satzung beschlossen mit Beschluss.-Nr.: 2021-0525 im Stadtrat der Stadt Arnstadt am 23.09.2021. Prüfvermerk der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 05.04.2022 erteilt. Rechtsverbindlich mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt und deren Ortsteile am 07.05.2022.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
- Bekanntmachung Genehmigung Amtsblatt der Stadt und deren Ortsteile am 07.05.2022
- Planzeichnung, Satzung vom 03.05.2022
- Begründung vom 21.09.2021
Mit Erlangung der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.
Weiterführende Erläuterungen und Auskünfte erhalten Sie in der Planungsabteilung des Bauamtes der Stadtverwaltung Arnstadt und/oder per E-Mail.