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Beteiligungsverfahren nach BauGB

Bauleitplanungen werden in einem im BauGB (Baugesetzbuch) vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Das Beteiligungsverfahren ist für die Öffentlichkeit sowie für die Behörden in den §§ 3 und 4 BauGB geregelt.

In der Stadt Arnstadt befinden sich derzeit nachfolgende Bauleitplanungen in einem Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsverfahren:


 

Vorentwurf - Bebauungsplan Arnstadt „Käfernburgblick“

Mit Beschluss-Nr.: 2021-0476 wurde in der Sitzung des Stadtrates Arnstadt am 22. Juli 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Mit dem vorliegenden Vorentwurf August 2023 soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. Die amtliche Bekanntmachung, dass Unterlagen zum Vorentwurf dieses Bebauungsplanes ab 11. September 2023 auf der Internetseite einsehbar sind, erfolgt im Amtsblatt der Stadt Arnstadt und deren Ortsteile vom 09. September 2023.

Folgende Planungsunterlagen und Fachgutachten stehen zur Einsicht zur Verfügung:


 

Vorentwurf - 7. Änderung Flächennutzungsplan Arnstadt

Mit Beschluss-Nr.: 2021-0477 wurde in der Sitzung des Stadtrates Arnstadt am 22. Juli 2021 die Einleitung eines 7. Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan Arnstadt beschlossen.  Mit dem vorliegenden Vorentwurf August 2023 soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. Die amtliche Bekanntmachung, dass Unterlagen zum Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Arnstadt ab 11. September 2023 auf der Internetseite einsehbar sind, erfolgt im Amtsblatt der Stadt Arnstadt und deren Ortsteile vom 09. September 2023.

Folgende Planungsunterlagen und Fachgutachten stehen zur Einsicht zur Verfügung:


 

Hinweise für alle Beteiligungsverfahren

Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen im oben angebebenen Zeitraum in der Stadtverwaltung Arnstadt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Zimmer 3.19, 99310 Arnstadt, während der Dienstzeiten, aus arbeitsorganisatorischen Gründen nur nach vorheriger, telefonischer oder elektronischer Terminabstimmung unter 03628/745 733 und 03628/745 741 bzw. andrea.theuring@stadtverwaltung.arnstadt.de zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken können während der Auslagefrist postalisch an die Stadtverwaltung Arnstadt, Amt 61 Stadtentwicklung und Umwelt, Markt 1, 99310 Arnstadt oder elektronisch unter andrea.theuring@stadtverwaltung.arnstadt.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen dem Einreichenden im weiteren Verfahren mitgeteilt wird, ist die Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Verfassers, insbesondere auch bei elektronischer Übermittlung, erforderlich. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Stadt Arnstadt 2023