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Kommunale Wärmeplanung in Arnstadt startet

Alle Kommunen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Grundlage dafür ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Die Stadt Arnstadt hat frühzeitig auf diese Herausforderung reagiert und bereits 2023 Fördermittel auf Basis der gültigen Kommunalrichtlinie des Bundes beantragt. Ziel ist es, bis Ende 2025 einen umfassenden kommunalen Wärmeplan vorzulegen.

Die kommunale Wärmeplanung soll den Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung ebnen. Dabei werden sowohl erneuerbare Energiequellen wie Geothermie, Solarenergie, Windkraft und Biomasse als auch Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz untersucht. Der entstehende Wärmeplan entwickelt verschiedene Szenarien und zeigt konkrete Maßnahmen auf, wie Arnstadt künftig nachhaltig mit Wärme versorgt werden kann.

Ein zentraler Bestandteil des Plans ist die Analyse, welche Stadtgebiete langfristig mit Fernwärme oder Wasserstoff versorgt werden könnten und wo dezentrale Lösungen – wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen – sinnvoll sind.

Die Wärmeplanung ist als dynamischer, langfristiger Prozess angelegt, der regelmäßig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst wird. Eine Aktualisierung erfolgt in der Regel alle fünf Jahre.

Wichtig: Die kommunale Wärmeplanung legt keine verbindlichen Technologien oder Energieträger fest. Sie bietet vielmehr eine fundierte Entscheidungsgrundlage dafür, welche Lösungen sich in den jeweiligen Stadtteilen besonders gut eignen. Sie dient als Empfehlung für Kommune, Stadtwerke, Netzbetreiber oder Wohnungswirtschaft – ist jedoch nicht rechtlich bindend.

Die Stadt Arnstadt erarbeitet den kommunalen Wärmeplan gemeinsam mit den Planungsbüros KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH und mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH.

Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis: Die Stadtverwaltung Arnstadt erhebt im Rahmen der Wärmeplanung keine personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern und relevanten städtischen Akteuren.

Stadt Arnstadt 2025