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Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in (m/w/d)

Die Stadtverwaltung Arnstadt bietet als Träger von acht Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 861 Kita-Plätzen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 8 Wochen bis zum Schuleintritt an. Zur Absicherung des Betreuungsschlüssels nach § 16 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) sucht die Stadtverwaltung engagierte und motivierte Persönlichkeiten für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Es werden daher zwei Stellen im Rahmen der

„Praxisintegrierten Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in (m/w/d)“

für das kommende Ausbildungsjahr, ab dem 1. August 2025, angeboten.

Die praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieher/in unterteilt sich in einen theoretischen Teil in einer Fachschule und einen praktischen Teil in der Ausbildungseinrichtung. Der Einsatz erfolgt von Beginn an in einer städtischen Kindertageseinrichtung, um wichtige Praxiserfahrungen zu sammeln. Unter Anleitung einer Mentorin bzw. eines Mentors werden sie auf dem Weg zum Erzieher/zur Erzieherin fachlich begleitet.

Das wünschen wir uns:

  • einen Nachweis über die Zulassung der gewählten Fachschule;
  • Interesse an der Arbeit mit Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte der Stadt Arnstadt;
  • einen wertschätzenden, liebevollen und engagierten Umgang mit den anvertrauten Kindern;
  • ein freundliches und offenes Auftreten, Geduld, Einfühlungsvermögen, Toleranz und Höflichkeit;
  • Kreativität und Flexibilität bei Veränderungen im beruflichen Alltag;
  • Freude an der Zusammenarbeit mit dem Team, den Eltern und dem Träger.

 

Wir bieten Ihnen:

  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAÖD- Pflege) von derzeit:          
    1.340,69 € im ersten Ausbildungsjahr,
    1.402,07 € im zweiten Ausbildungsjahr und
    1.503,38 € im dritten Ausbildungsjahr;
  • Zusatzleistungen im öffentlichen Dienst (Jahressonderzahlung, zusätzliche Altersvorsorge über die ZVK);
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr;
  • die Begleitung durch eine erfahrene pädagogische Fachkraft aus der Kindertageseinrichtung als Mentor/Mentorin während der Ausbildung;
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten;
  • einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit dem Ziel einer unbefristeten Übernahme als pädagogische Fachkraft.

 

Die aussagefähigen schriftlichen Bewerbungen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen sowie Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise u. ä.) richten Sie bitte bis bis zum 6. April 2025 an:

Stadt Arnstadt
Abt. Personalwesen
Kennwort: PiA Erzieher/in
Markt 1
99310 Arnstadt 

Oder per E-Mail als PDF an bewerbung@stadtverwaltung.arnstadt.de. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt übertragen werden.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen finden bei gleicher Eignung bevorzugte Berücksichtigung.

Mit Einreichen der Bewerbung erteilen Sie der Stadtverwaltung Arnstadt ausdrücklich die Zustimmung, Ihre an uns übermittelten personenbezogenen Daten durch hierfür befugte Personen zum Zweck des Stellenbesetzungsverfahrens gemäß EU-DSGVO zu erfassen und zu nutzen. Des Weiteren werden aus den Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über eine Schwerbehinderung etc. erfasst. Die Stadtverwaltung Arnstadt versichert, dass nur der interne Personenkreis, der unmittelbar in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen ist, Kenntnis dieser Daten erhält. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet.

Bei Wunsch um Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir, einen adressierten und ausreichend frankierten Umschlag beizufügen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung evtl. entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Frank Spilling
Bürgermeister

Stadt Arnstadt 2025