Menü
 

Lärm

 

Aktuelle Informationen

Die Stadt Arnstadt bearbeitet derzeit die vierte Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für Arnstadt.
Im Rahmen der 1. Phase der öffentlichen Beteiligung möchten wir Sie über die Kartierung der betroffenen Straßen am Tag und in der Nacht informieren.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Arnstadt
Ab 20. November 2023 veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes, damit beginnt die die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet.
Die Ergebnisse und weitere Informationen sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes des Eisenbahn-Bundesamtes zu finden, dieser wird auf der folgende Internetseite veröffentlicht: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Bis zum 02. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren selbst zu geben. Dazu können die Bürgerinnen und Bürger  über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de teilnehmen und dort ihre Stellungnahmen, Hinweise und Belange mitteilen.

Bürgerbeteiligung an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4).

Diese nachfolgenden Unterlagen sind im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 17.11.2023 zu Jedermanns Einsicht möglich.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Arnstadt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Zimmer 2.06, 99310 Arnstadt, während der Dienstzeiten, aus arbeitsorganisatorischen Gründen nur nach vorheriger, telefonischer oder elektronischer Terminabstimmung unter 03628/745 840 und 03628/745 741 bzw. stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Hinweise, Anregungen, Fragen oder Bedenken können während der Auslagefrist postalisch an die Stadtverwaltung Arnstadt, Amt 61 Stadtentwicklung und Umwelt, Markt 1, 99310 Arnstadt oder elektronisch unter stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de abgegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses Verfahren öffentlich ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Nach Erarbeitung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes Stufe 4 erfolgt in der 2. Beteiligungsphase die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
 

 

Lärmaktionsplanung - Abschluss der Lärmkartierung 2022

Der Freistaat Thüringen hat die vierte Runde der Lärmkartierung abgeschlossen. Im Rahmen dieser Kartierung wurde die verursachte Lärmsituation durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser in Thüringen ermittelt. Maßgeblich für die Ermittlung waren dabei die Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00.00-24.00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22.00-6.00 Uhr. In diese aktuelle Lärmkarte Straßenverkehr 2022 kann man auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Einsicht nehmen und sich auch über die wichtigsten zusammengefassten Ergebnisse mit Erläuterungen informieren. Wir bearbeiten derzeit die Lärmaktionsplanung in der Stufe 4.

Zur Übersichtskarte für Arnstadt

Stadt Arnstadt 2024