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Aktuelles

 

Informationen aus der Abteilung Pass- und Meldewesen

Auf dem Bild ist das Wort Bürgerinformation auf gelbem Grund zu sehen.

Die Stadtverwaltung Arnstadt / Abteilung Pass- und Meldewesen/Statistik bittet die Einwohnerinnen und Einwohner darum, die Gültigkeit ihrer Personaldokumente zu überprüfen.

Eine Ausweispflicht besteht für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) ist jeder Deutsche verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt ist und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhält.

Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 Passgesetz besitzen, können die Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG durch den Besitz und die Vorlage des Passes erfüllen.

Die Gültigkeitsdauer der Dokumente ist vom Alter abhängig:

  • Unter 24 Jahren: der Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Ab 24 Jahren: der Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Mit Geldbuße kann gemäß 32 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 PAuswG belegt werden, wer einen Ausweis nicht besitzt, obwohl er der Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG unterliegt.

Mit Beginn der Urlaubszeit stellt sich für viele Bürgerinnen und Bürger die Frage:

Welches Dokument benötige ich, um ins Urlaubsland meiner Wahl zu reisen?
Wie lange muss der Reisepass/Personalausweis noch gültig sein?

Deshalb sollte rechtzeitig die Gültigkeit des Dokumentes überprüft und sich informiert werden, ob Sie im Besitz der notwendigen Unterlagen sind. Die geltenden Reisebestimmungen der EU-Mitglieds- und anderer Staaten erfahren Sie am einfachsten über Ihren Reiseveranstalter oder unter www.auswaertiges-amt.de.

Hinweise zu Fristen und Bearbeitungszeiten von Personaldokumenten:

  • Personalausweise müssen mindestens drei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden
  • Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Reisepässen bei Bundesdruckerei liegt gegenwärtig zwischen 5-6 Wochen


Welche Gebühr bei Antragstellung für das jeweilige Dokument entrichtet werden muss, finden Sie ganz unten in diesem Artikel.

Personaldokumente für Minderjährige

Zur Beantragung von Personaldokumenten für Kinder unter 18 Jahre ist die Anwesenheit des Kindes und der gesetzlichen Vertreter notwendig. Eine Zustimmungserklärung eines sorgeberechtigten Elternteils ist möglich, wenn nur ein gesetzlicher Vertreter mit dem Kind vorspricht. Zusätzlich wird die Geburtsurkunde sowie der Nachweis über das Sorgerecht bei der Beantragung der Dokumente benötigt. Kinderreisepässe werden nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und sind nur noch für ein Jahr gültig. Sie können zu jeder Zeit einen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind beantragen.

Befreiung von der Ausweispflicht nach § 1 Abs. 3 PAuswG

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können oder dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen, dazu genügt es, einen
Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Gebühren

Reisepass über 24 Jahre: 60,00 Euro
Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 Euro
Zuschlag bei Expressverfahren von Reisepässen: 32,00 Euro
Kinderreisepässe: 13,00 Euro
Verlängerung von noch gültigen Kinderreisepässen: 6,00 Euro

Personalausweis über 24 Jahre: 37,00 Euro
Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
 

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