Beschreibung:
Ansprechpartner:
Jörg Baumann
Servicezeiten |
Montag |
9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag |
9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Mittwoch |
nach Vereinbarung |
Donnerstag |
9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Freitag |
9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Außerhalb der Sprechzeiten bitte vorher einen Termin vereinbaren. Für Ortstermine und Begehungen bitte Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren.
Zuständigkeit:
Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach StVO
Sondernutzungen
Parkerleichterungen
Veranstaltungsgenehmigungen
Raum-Nummer:
3.23
Die Abteilung kümmert sich um sämtliche Belange der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Stadtgebiet Arnstadt und den Ortsteilen sowie um die Organisation und Durchführung von Märkten und Veranstaltungen.
1. Parken und Ausnahmegenehmigungen
1.1. Bewohnerparkausweise
1.2. Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zum Parken für Handwerker/ Gewerbetreibende einschließlich Ärzte („gelbe Karte“)
1.3. Parkerleichterungen für Behinderte („blaue Karte“)
1.4. Parkerleichterung für Behinderte („orange Karte“)
1.5. Befreiung von der Helm-und Gurtpflicht
1.6. Parkraumbewirtschaftung
1.7. Allgemeine verkehrliche Belange
2. Baumaßnahmen, Sondernutzungen, Veranstaltungen nach § 29 StVO und mobile Beschilderung, sonstige Ausnahmen von der StVO
2.1. Baumaßnahmen
2.2. Sondernutzungserlaubnis für Gerüste, Container
2.3. Veranstaltungen nach § 29 StVO
2.4. Mobile Beschilderung, vor allem Haltverbot für Umzüge
2.5. Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransporte
2.6. Ausnahmegenehmigungen vom Nacht-, Sonn-, und Feiertagsverbot sowie in den Ferien
2.7. Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten
3. Veranstaltungen und Märkte
3.1. Märkte
3.2. Veranstaltungen
3.3. Weitere Aufgaben und Leistungen
1. Parken und Ausnahmegenehmigungen
Christin Weiß, Zimmer 3.24
Telefon: 0 36 28/745 883
Fax: 0 36 28/745 830
E-Mail: christin.weiss(@)stadtverwaltung.arnstadt.de
1.1 Bewohnerparkausweise
Der Parkausweis wird für die jeweilige Bewohnerparkzone ausgestellt, in welcher sich die Straße befindet, in der der Bewohner wohnt (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Bewohner der Fußgängerzone haben ein Wahlrecht für die Zonen A, B oder C.
Übersicht über die Bewohnerparkbereiche
Benötigte Unterlagen
Personalausweis (oder Reisepass und Meldebescheinigung)
Fahrzeugschein
Nutzungsbescheinung oder Nutzungsvertrag mit dem Halter, wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist.
Bei Verlängerung: Rückgabe des Parkausweises und der Ausnahmegenehmigung
zusätzlich ausgefüllter Antrag (Antrag auf: Erteilung, Verlängerung, Änderung eines Bewohner-Parkausweises) und Vollmacht, falls der Antragsteller einen Bevollmächtigten schickt
Kosten inkl. Auslagen (EC-Kartenzahlung ist auch möglich):
Für 6 Monate: 20,60 €
Für 1 Jahr: 31,30 €
Änderung des Fahrzeuges oder des Parkbereiches: 10,20 € (Kostenfreiheit wird nur bei Kennzeichendiebstahl gewährt unter Vorlage der Anzeige bei der Polizei)
Sollten Sie für kurze Zeit einen Ersatz-/Werkstatt- oder Leihwagen haben, melden Sie uns das andere Kennzeichen bitte telefonisch (Tel. 03628 745 883)
1.2. Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zum Parken für Handwerker/ Gewerbetreibende einschließlich Ärzte („gelbe Karte“)
Ein Abweichen von den allgemeinen und besonderen StVO-Regelungen ist nur ausnahmsweise bei nachgewiesener Dringlichkeit, dass heißt bei Vorliegen eines wichtigen Sachgrundes sowie bei zeitlicher Unabweisbarkeit, zulässig. Der Nachweis ist dahingehend zu erbringen, dass der Geschäftsbetrieb gefährdet bzw. unzumutbar beeinträchtigt wäre, wenn das Kraftfahrzeug nicht stets und ständig in zumutbarer Nähe abgestellt wird und z.B. ein gebührenpflichtiges Parken den Fortbestand des Betriebes aus finanziellen Gründen in Frage stellt.
Konkret heißt das:
- für Gewerbetreibende / Handwerksfirmen u.ä. mit z.B. erheblichem Ladebedarf bzw. eingebauten Geräten
- für soziale Dienste
- für Ärzte, die am Notfall- und / oder Hausbesuchdienst teilnehmen
Benötigte Unterlagen
Kosten
Werden gemäß der Verwaltungsrichtlinie der Stadt Arnstadt zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben und staffeln sich je nach benötigten Berechtigungen zwischen 80 - 200 EUR pro Jahr
- Fahrzeugänderung: 20 €
- Kurzzeitgenehmigungen bis zu einer Woche: 20 €
- Kurzzeitgenehmigungen pro Monat: 40 €
1.3 Parkerleichterungen für Behinderte („blaue Karte“)
Parkplätze mit dem Zusatzschild 1044-10 StVO (Rollstuhlfahrersymbol) dürfen nur von Personen benutzt werden, die im Besitz einer blauen Behindertenparkerlaubnis sind. (Die behinderte Person muss nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden). Diese Parkerleichterung wird von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt und gilt grundsätzlich für 2 Jahre.
Benötigte Unterlagen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "Bl" (blind), diesen erhalten Sie beim Versorgungsamt
- Passbild
- Personalausweis (zum Nachweis des Hauptwohnsitzes in Arnstadt)
- ggf. Vollmacht, falls der Behinderte es nicht selbst beantragt
Die Parkerlaubnis gilt in der gesamten Bundesrepublik sowie in den Ländern der EU (dort können abweichende Berechtigungen gelten).
In Deutschland gelten folgende Berechtigungen:
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- kostenfreies Parken an Parkscheinautomaten und Parkuhren
- Parken auf Bewohnerparkplätzen (bis zu 3 Std.)
- im eingeschränkten Haltverbot (bis zu 3 Std.)
- Parken in der Fußgängerzone während der Ladezeit (in Arnstadt 18 – 11 Uhr)
- Parken im verkehrsberuhigten Bereich, außerhalb gekennzeichneter Flächen
- Parken über die angeordnete Parkzeit hinaus, bei Zonenhaltverboten und Parkscheibenregelung über die Parkdauer hinaus (Zonenhaltverbot, Parkscheibe)
Übersicht über die Behindertenparkplätze
Außerdem steht Ihnen bei allgemeinen Problemen auch unsere Behindertenbeauftragte gern zur Verfügung angelika.kowar@stadtverwaltung.arnstadt.de
Unter folgenden Voraussetzungen kann auch ein personengebundener Behindertenparkplatz eingerichtet werden:
- Wohnung oder Arbeitsstätte in Arnstadt
- Parkerleichterung für Behinderte („blaue Karte“) vorhanden
- Der Behinderte fährt das Auto selbst
- Kein Stellplatz oder Garage kann auf Privatgrundstück angemietet werden (in zumutbarer Entfernung)
- in dem Quartier herrscht erheblicher Parkraummangel
Hier finden Sie den Antrag: Antrag auf Erteilung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes
1.4. Parkerleichterung für Behinderte („orange Karte“)
Schwerbehinderte, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nicht vorliegen, erhalten unter bestimmten Voraussetzung vom Versorgungsamt eine „Bescheinigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen“ und können damit bei der Straßenverkehrsbehörde eine Parkerleichterung beantragen. Diese Parkerleichterung gilt grundsätzlich für 2 Jahre.
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis und o.g. Bescheinigung, diese erhalten Sie beim Versorgungsamt
- Personalausweis (zum Nachweis des Hauptwohnsitzes in Arnstadt)
- ggf. Vollmacht, falls der Behinderte es nicht selbst beantragt
Mit dieser Parkerleichterung erhalten Sie in Deutschland folgende Berechtigungen:
- kostenfreies Parken an Parkscheinautomaten und Parkuhren
- Parken auf Bewohnerparkplätzen (bis zu 3 Std.)
- im eingeschränkten Haltverbot (bis zu 3 Std.)
- Parken in der Fußgängerzone während der Ladezeit (in Arnstadt 18 – 10 Uhr)
- Parken im verkehrsberuhigten Bereich, außerhalb gekennzeichneter Flächen
- Parken über die angeordnete Parkzeit hinaus, bei Zonenhaltverboten und Parkscheibenregelung über die Parkdauer hinaus (Zonenhaltverbot, Parkscheibe)
Lediglich das Parken auf Behindertenparkplätzen ist nicht gestattet. Außerdem steht Ihnen bei allgemeinen Problemen auch unsere Behindertenbeauftragte gern zur Verfügung Angelika.Kowar(@)stadtverwaltung.arnstadt.de
1.5. Befreiung von der Helm-und Gurtpflicht
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Ärztliche Bescheinigung, dass der Helm bzw. der Gurt nicht angelegt werden kann
Kosten
Jahresgenehmigung: 50 €
Gebührenbefreiung für Behinderte mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G, aG, Bl mit mindestens 80 % GdB)
1.6. Parkraumbewirtschaftung
Hierzu zählen neben den städtischen parkscheinpflichtigen Parkplätzen (PDF | 1,2 MB) auch alle anderen Parkplätze. Verbesserungsvorschläge werden gern angenommen und können unter Umständen in das innerstädtische Verkehrskonzept (PDF | 5,4 MB) einfließen.
Außerdem finden Sie hier unseren Mängelmelder.
Für Mängel am Radwegenetz nutzen Sie bitte den Mängelmelder des Freistaates
Die Parkgebühren entnehmen Sie bitte der Beschilderung an den einzelnen Parkscheinautomaten oder der aktuellen Parkgebührenordnung.
Die Parkgebühren können auch per sms&park bzw. der App „travipay“ beglichen werden
Bitte beachten Sie das für die Kontrolle von Falschparkern der Außendienst (Herr Matthias Haupt, Telefon 0 36 28/745 877, Fax 03628 745887, E-Mail matthias.haupt(@)stadtverwaltung.arnstadt.de) zuständig ist.
1.7. Allgemeine verkehrliche Belange
Ortsfeste Beschilderung und Markierung auf allen Gemeindestraßen. Hier finden Sie unseren Mängelmelder.
Bitte beachten Sie, dass für die Kontrolle von Falschparkern der Außendienst zuständig ist.
2. Baumaßnahmen, Sondernutzungen, Veranstaltungen nach § 29 StVO und mobile Beschilderung, sonstige Ausnahmen von der StVO
Hans-Jürgen Schumann, Zimmer 3.24
Telefon: 0 36 28/745 879
Fax: 0 36 28/745 830
E-Mail: hans-juergen.schumann(@)stadtverwaltung.arnstadt.de
2.1. Baumaßnahmen
Für jegliche Art von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung nach § 45 StVO notwendig.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
MVAS 99 / RSA 95 Zertifikat
Ggf. Verlängerungsantrag [PDF | 0,06 MB]
Verkehrszeichenplan, Regelplan oder Vorschlag zur Beschilderung auf Grundlage der „Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA)
Lageplan mit skizzierter Verkehrsraumeinschränkung (z. B. Umleitungen)
bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung) Vorlage des Signalzeitenplanes
Aufgrabungszustimmung der Abteilung Tiefbau (Frau Kathrin Henneberg, Telefon 0 36 28/745 717, Fax 03628 745730, E-Mail kathrin.henneberg(@)stadtverwaltung.arnstadt.de)
Der Antrag ist grundsätzlich 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Bei nicht fristgerechter Einreichung werden Zusatzgebühren erhoben.
Kosten
Werden gemäß der Verwaltungsrichtlinie der Stadt Arnstadt zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr [PDF | 0,07 MB] erhoben.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle aktuell laufenden Baumaßnahmen und Verkehrsraumeinschränkungen in der Stadt Arnstadt.
Hier können Sie sich über Baumaßnahmen im Freistaat Thüringen informieren: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
2.2 Sondernutzungserlaubnisse für Gerüste, Container
Für Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (Gerüst, Container, Lagerung von Baumaterial usw.) ist eine Genehmigung nach § 46 StVO notwendig.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis [PDF | 0,1 MB]
MVAS 99 /RSA 95 Zertifikat
Ggf. Verlängerungsantrag [PDF | 0,06 MB]
Verkehrszeichenplan, Regelplan oder Vorschlag zur Beschilderung auf Grundlage der „Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA)
ggf. Lageplan mit skizzierter Verkehrsraumeinschränkung (z.B. Umleitungen)
bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung) Vorlage des Signalzeitenplanes
Der Antrag ist grundsätzlich 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Bei nicht fristgerechter Einreichung werden Zusatzgebühren erhoben.
Kosten
Werden gemäß der Verwaltungsrichtlinie der Stadt Arnstadt zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr [PDF | 0,07 MB] erhoben.
Zuzüglich der Gebühren für die Sondernutzung nach der aktuell gültigen Satzung.
2.3. Veranstaltungen nach § 29 StVO
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 StVO.
Kosten
Werden gemäß der Verwaltungsrichtlinie der Stadt Arnstadt zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr [PDF | 0,07 MB] erhoben.
Benötigte Unterlagen
Antrag [PDF | 0,1 MB] mit Bestätigung über die Veranstalterhaftpflichtversicherung und Veranstaltererklärung
Beschilderungsplan
2.4 Mobile Beschilderung, vor allem Haltverbot für Umzüge
Zum Freihalten von Parkflächen für z.B. einen Umzug, Material- und Möbellieferung usw. ist eine verkehrsrechtliche Anordnung zum Stellen von Haltverboten erforderlich. Ein eigenständiges Sperren mittels Mülltonnen, Flatterband usw. ist unzulässig.
Der Antrag [PDF | 0,08 MB] ist grundsätzlich 2 Wochen vor Beginn einzureichen. Bei nicht fristgerechter Einreichung werden Zusatzgebühren erhoben.
Kosten
Für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung fallen 30 € Verwaltungsgebühr an. Der Antrag ist zwei Wochen vorher zu stellen, ansonsten kann ein Eilzuschlag erhoben werden.
Für die Stellung der Verkehrszeichen (Haltverbote) ist der Antragssteller selbst verantwortlich, hiermit können Sie jedes Verkehrssicherungsunternehmen beauftragen.
Grundsätzlich bieten diesen Service auch einige Umzugs- oder Bauunternehmen an. Wichtig ist es, dass die amtlichen Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 StVO mit den notwendigen Zusatzzeichen (mit dem Gültigkeitszeitraum sowie dem Zusatzzeichen "Umzug") mindestens 72 Stunden vorher gestellt werden.
Bei der Stellung der Verkehrszeichen sind die Kennzeichen und Ventilstände der abgestellten Fahrzeuge [PDF | 0,07 MB] zu dokumentieren.
Einige regionale Ansprechpartner könnten u.a. sein (keine abschließende Auswahl):
– ABS Erfurt, Telefon: 03 61/5 62 67 40
– AVS Ilmenau, Tel: 0 36 77/6 83 70
– Baubetriebshof der Stadt Arnstadt, Tel: 0 36 28/62 00 21
– BAS Weimar, Tel: 03643 493 340
– S + B Erfurt, Tel: 03 62 03/5 61 00
– Spedition Maempel Arnstadt, Tel: 0 36 28/4 00 56
Die Kosten für die Beschilderung erfragen Sie bei den jeweiligen Unternehmen.
2.5. Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransporte
Wenn ein Fahrzeug ladungsbedingt breiter als 2,55 m oder höher als 4 m ist, darf es nur mit einer Ausnahmegenehmigung verkehren (für Land- und Forstwirtschaft eingesetzte Fahrzeuge gelten andere Abmessungen).
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung bzw. der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in der die Fahrt beginnt oder das Unternehmen seinen Sitz hat. Landkreisübergreifend ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Kosten
Einzelgenehmigung: 150 €
Jahresgenehmigung: 200 €
2.6. Ausnahmegenehmigungen vom Nacht-, Sonn-, und Feiertagsverbot sowie in den Ferien
An Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger nicht verkehren. Zudem finden die Ferienreiseverordnung des Freistaates Anwendung.
Zuständig sind für Ausnahmen nach §§ 46, 47 StVO die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung hat.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
Kosten
Werden gemäß der Verwaltungsrichtlinie der Stadt Arnstadt zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr [PDF | 0,07 MB] erhoben.
2.7. Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Kosten
Jahresgenehmigung (nicht Fußgängerzone): 160 €
Jahresgenehmigung (mit Fußgängerzone): 320 €
3. Veranstaltungen und Märkte
Heiko Zitzmann, Zimmer 2.10
Tel. 0 36 28/745 719
Fax: 0 36 28/745 830
E-Mail: heiko.zitzmann(@)stadtverwaltung.arnstadt.de
3.1 Märkte
Organisation und Durchführung sowie Nachbereitung der städtischen Märkte wie z.B.
- Arnstädter Wochenmarkt, jeden Dienstag, 8.00 Uhr – 15.00 Uhr, Marktplatz
- Freitags- und Samstagsmarkt als Grüner Markt, jeden Freitag/Samstag, Marktplatz
- Pflanzen- und Spezialmärkte, saisonal abhängig
- Arnstädter Flohmarkt, am 2. Samstag im Monat, Marktplatz
- Arnstädter Weihnachtsmarkt, 2. Adventswochenende
3.2. Veranstaltungen
Organisation und Durchführung sowie Nachbereitung der städtischen Veranstaltungen wie z.B.
- Arnstädter Stadtfest
- Arnstädter Frühlingsfest
- Arnstädter Wollmarkt
- Arnstädter Autofrühling
- Sonderveranstaltungen und Jubiläen
3.3. Weitere Aufgaben und Leistungen
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Märkten für Dritte
- Ansprechpartner in Sachen Veranstaltungsplanung und Terminisierung
- Beratung der Vereine und Unternehmen bei allen Fragen in Sachen Veranstaltungen
- Strom- und Wasserbereitstellung bei Veranstaltungen in der Innenstadt und auf dem Wollmarkt
- Bereitstellung und Verleih von Eventtechnik- und Ausstattung für Veranstaltungen und Aktionen von Vereinen und Unternehmen, wie z.B. Markthütten, Bühne, Garnituren ect.
- Betreuung der Straßenbannerstandorte und Litfaßsäulen
- Bereitstellung und Verantwortlichkeit für die Weihnachtsbeleuchtung und Stadtschmuck